Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 1. November 2023
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der Deutschland Entdecken GmbH (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Teilnehmer") geschlossen werden.
Durch die Buchung einer Tour oder eines Angebots des Anbieters akzeptiert der Teilnehmer diese AGB in vollem Umfang.
2. Vertragsabschluss
2.1 Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Teilnehmer dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
2.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular erfolgen.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande. Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer eine schriftliche Buchungsbestätigung.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu leisten.
3.2 Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Tourbeginn fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Tourbeginn) ist der gesamte Tourpreis sofort zu entrichten.
3.4 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Stornogebühren zu berechnen.
4. Leistungen
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung im Katalog oder auf der Website sowie aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Tourleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen.
5.2 Der Anbieter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Tourpreis auswirkt.
6. Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornierung)
6.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Tourbeginn von der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.
6.2 Bei Rücktritt des Teilnehmers hat der Anbieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Tourpreis und dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung:
- bis 30 Tage vor Tourbeginn: 20% des Tourpreises
- 29-15 Tage vor Tourbeginn: 40% des Tourpreises
- 14-7 Tage vor Tourbeginn: 60% des Tourpreises
- 6-2 Tage vor Tourbeginn: 80% des Tourpreises
- 1 Tag vor Tourbeginn oder bei Nichtantritt: 90% des Tourpreises
6.3 Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
7.1 Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Tour vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Tour den Vertrag kündigen:
a) Wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass eine weitere Teilnahme für den Anbieter und/oder die anderen Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist.
b) Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
7.2 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Anbieter bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (spätestens 21 Tage vor Tourbeginn) vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den gezahlten Tourpreis unverzüglich zurück.
8. Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Tourpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
8.2 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Tourbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
9. Mitwirkungspflicht
9.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2 Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Tourleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1 Der Anbieter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Tourbeginn unterrichten.
10.2 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Tour wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
11. Datenschutz
Der Anbieter erhebt und verarbeitet Kundendaten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter gilt ausschließlich deutsches Recht.
12.2 Gerichtsstand für Klagen gegen den Anbieter ist Berlin.
13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.